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Der erwachte Gesetzgeber
Eine der unumstößlichen Weisheiten im Arbeitsrecht besteht darin, von einem weitgehend "untätigen" Gesetzgeber auszugehen und ihm die Fähigkeit abzusprechen, die wahren Probleme der Praxis lösen zu können. Zahllose wissenschaftliche Beiträge enden mit der Feststellung, es bestehe Gesetzgebungsbedarf - aber nur, um im nächsten Satz resignierend festzustellen, dass mit dem Gesetzgeber nicht zu rechnen sei. In Deutschland hat der Gesetzgeber aber ...

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